Sonstige Leistungen abrechnen
Es gibt Anwendungsfälle, bei denen Sie sonstige Leistungen (z.B. Ölverkauf, Waschwasser, außergewöhnliche Vermietungen) manuell ohne Zuordnung zu einem Rufzeichen abrechnen möchten. Hierzu wählen Sie im Abrechnungsmodul auf dem Reiter "Sonderfunktionen" die Schaltlfäche <Sonstiges> an - eine oft verwendete Funktion. Diese Funktion bietet aber eine Fülle von Zusatzoptionen, die wir Ihnen im heutigen Tipp der Woche gerne kurz vorstellen möchten.Im Standard-Fall wählen Sie eine Gruppe und Leistung aus und geben die gewünschte Verkaufsmenge an. Je nach Einstellung ist für die gewählte Leistung ein Preis hinterlegt (dann können Sie an dieser Stelle nur die Menge erfassen), oder Sie werden zur Eingabe von Menge und Preis aufgefordert. Zusätzlich können Sie - ebenfalls je nach Einstellung - einen optionalen bzw. pflichtigen Bemerkungstext hinterlegen. Im Normalfall möchten Sie die Leistung direkt in Rechnung stellen und klicken auf die Schaltfläche <Abrechnen>. Sie können dann der Rechnung noch weitere Leistungen hinzufügen oder direkt auf den Zahlungsbildschirm wechseln.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine bestimmte Leistung - wie auf einem Notizblock - zwischenzuspeichern und später abzurechnen. Hierzu ist es erforderlich eine Referenz einzugeben, damit Sie die Leistung später wieder zuordnen können. In diesem Fall soll eine Vermietung für die Firma 123 gespeichert werden. Klicken Sie dann auf <Speichern>
Sie sehen die Leistung dann in der oberen Tabelle, zusammen mit möglicherweise weiteren zwischengespeicherten Leistungen. Zu jedem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit, die markierte Leistung abzurechnen (Schaltfläche <Abrechnen>), zu bearbeiten (Schaltlfäche <ABC>), oder alle Leistungen in der Tabelle abzurechnen (Schaltfläche <Alle>). Weiterhin können Sie die gespeicherten Leistungen nach dem Erfassungs-Benutzer filtern (Schaltfläche <Ihr Benutzername>).
Wenn Sie eine einzelne, zwischengespeicherte Leistung bearbeiten, haben Sie die Möglichkeit, eine Teilabrechnung vorzunehmen. Im nachfolgenden Beispiel wird von 3 gelieferten Einheiten lediglich 1 Einheit abgerechnet. Die restlichen 2 Einheiten bleiben für eine spätere Abrechnung offen. Sie können an dieser Stelle auch weitere Informationen bearbeiten oder die zwischengespeicherte Leistung wieder löschen.
Hinweis: Sofern eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Flugzeug-Rufzeichen steht, sollten Sie die Leistung immer direkt dem Rufzeichen zuordnen. Nur so ist sichergestellt, dass die manuell berechnete Leistung bei Abrechnung der Flugbewegung des Rufzeichens automatisch mit-abgerechnet wird. Soweit nicht bereits bekannt, werden wir die verschiedenen Möglichkeiten zur Vormerkung von sonstigen Leistungen/Nebenkosten für Rufzeichen in einem der folgenden Tipps erklären.
| Technische Informationen zu diesem Tipp | |
|---|---|
| Erforderliche Berechtigungsobjekte | RECHNUNG |
| Erforderliche Lizenzen | (keine) |
| Funktion verfügbar ab Programmversion | 3.0.0 |
| Tipp veröffentlicht am | 17.10.2011 |



