Rechnung: Gesamtstorno vs. Teilstorno

Im Fall einer Fehlbuchung lassen sich alle erstellten Rechnungen in der Software sehr einfach stornieren. Hierbei wird eine Gutschrift des Rechnungsbetrags gebucht und alle stornierten Leistungen werden wieder als unbezahlt gekennzeichnet.

In der Regel werden Sie das Storno als Gesamtstorno ausführen, das heißt Sie stornieren alle Positionen der Rechnung. Dies ist der Standard-Fall, der keinen besonderen Eingriff des Anwenders erfordert. Wenn auf einer längeren Rechnung aber nur eine oder wenige Positionen falsch sind, ist es in der Regel sinnvoll nur ein Teilstorno auszuführen. Bei einem Teilstorno stornieren Sie nicht alle Positionen einer Rechnung, sondern lediglich den Teil, der fehlerhaft ist. Dies ist gerade bei längeren Rechnungen deutlich übersichtlicher, da einfach zu erkennen ist, welche Positionen fehlerhaft waren. Anhand der Kennzeichnung Teilstorno oder Gesamtstorno auf der Gutschrift können Sie erkennen, welche Storno-Art erfolgte.


Um ein Teilstorno auszuführen, müssen Sie nach Auswahl der zu stornierenden Rechnung (aus der Rechnungssuche heraus oder über Sonderfunktionen - Storno) auf den Reiter "Aktuelle Rechnung" wechseln und dort alle Positionen löschen, die nicht storniert werden sollen. Es dürfen also nur die Positionen in der Tabelle verbleiben, die tatsächlich storniert werden sollen. Führen Sie dann das Storno über die Schaltfläche "Rechnung bezahlen" (weißes Blatt in der Toolbar) wie gewohnt aus.

Hinweis 1: Beachten Sie zur Bearbeitung der Rechnungspositionen auf dem Reiter "Aktuelle Rechnung" bitte den Tipp vom 20.02.2012: Rechnungsmodul: Aktuelle Rechnung.

Hinweis 2: Sie können für jede Rechnung so lange Teilstornos vornehmen bis alle Positionen storniert sind. Wenn bereits alle Positionen storniert wurden, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.


Technische Informationen zu diesem Tipp
Erforderliche Berechtigungsobjekte RECHNUNG
Erforderliche Lizenzen (keine)
Funktion verfügbar ab Programmversion 1.0.0
Tipp veröffentlicht am 06.05.2012