Registrierkassenfunktionen
Die gesetzlichen Anforderungen an die Führung von Bar-Kassen werden laufend erhöht. Ziel ist hierbei immer eine manipulationssichere Aufzeichnung und mehr Transparenz zur Vermeidung von Geldwäsche. So hat Österreich zum 01. Januar 2016 die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) in Kraft gesetzt, die eine Einzelaufzeichnungspflicht, Belegsignierung und Belegerteilungpflicht vorschreibt. Deutschland ist mit der Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV) zum 01. Januar 2020 nachgezogen, die ähnliche Vorgaben macht. Die rechtssichere Kassenführung ist daher integraler Bestandteil der Softwarelösungen von airport-software.
Deutschland (KassenSichV)
In Deutschland ist zum 01. Januar 2020 die sogenannte Kassensicherungsverordnung (KassenSichV, kurz: Kassengesetz) in Kraft getreten. Mit Ablauf der Übergangsregelungen müssen spätestens zum 01. Oktober 2020 alle deutschen Unternehmen die neuen Vorgaben erfüllen. Das Kassengesetz schreibt besondere Anforderungen für elektronische Kassensysteme vor. Das Airport-Management-System fällt unter diese Regelungen, weil es der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dient.
Österreich (RKSV)
In Österreich gilt seit dem 01. Januar 2016 die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV). Diese Rechtsvorschrift regelt den zwingenden Einsatz von technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Registrierkassen. Im Gegensatz zur deutschen KassenSichV wird in Österreich nur eine digitale Signatur der Rechnungen vorgeschrieben, nicht jedoch die dauerhafte Speicherung der Transaktionen innerhalb der TSE.